Das Ehrenbürg-Gymnasium bietet seit vielen Jahren einen bilingualen Zug an. Dies bedeutet, dass das Sachfach Geschichte oder Geographie in ausgewählten Stoffgebieten auf Englisch unterrichtet wird und damit hier der Schwerpunkt auf inhaltliches Arbeiten in und mit dieser Fremdsprache gelegt wird.
Der bilinguale Zug umfasst die Klassenstufen 5 bis 10.
In der 5. Jahrgangsstufe wird eine zusätzliche Wochenstunde Englischunterricht erteilt, um den Wortschatz zu erweitern. Damit wird das Erfassen von englischen Texten erleichtert und die Basis für die folgenden Jahre gelegt. In den Jahrgangsstufen 6 bis 10 wird diese zusätzliche Stunde dem Sachfach Geschichte oder Geographie ohne Ausweitung des Unterrichtsstoffs zugefügt.
Im bilingualen Zweig können Leistungserhebungen auch im Sachfach in der Fremdsprache gefordert werden, wobei die Bewertung ausschließlich auf der fachlichen Leistung im Sachfach beruht.
Die Schulleitung entscheidet in Abhängigkeit von der Lehrerversorgung, welches der beiden Sachfächer bilingual unterrichtet wird.
Die Wahl des bilingualen Zuges wird den Kindern empfohlen, die interessiert, leistungsbereit und ausdauernd sind sowie ein gutes Sprachgefühl und eine gute Kommunikationsfähigkeit besitzen. Auf dem Anmeldeformular des Ehrenbürg-Gymnasiums haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind beim Eintritt in das EGF für den bilingualen Zug voranzumelden. Aus organisatorischen Gründen werden die Kinder im bilingualen Zug in einer Klasse zusammengefasst.
Die Schulleitung muss sich deshalb nach der Voranmeldung für den bilingualen Zug vorbehalten, eine Aufnahme in diesen Zug von den Inhalten des Wortgutachtens des Übertrittzeugnisses der Grundschule abhängig zu machen. Im Fach Deutsch wird grundsätzlich die Note 2 vorausgesetzt.
Aus der Voranmeldung kann kein Recht auf Aufnahme in den bilingualen Zug hergeleitet werden, da die Schule diesen nur entsprechend ihren personellen Ressourcen und organisatorischen Rahmenbedingungen anbieten und aufrechterhalten kann und sich deshalb die Auswahl geeigneter Schülerinnen und Schüler vorbehalten muss.