Die Zusammenarbeit mit den Eltern

Die gemeinsame Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule braucht als Basis eine vertrauensvolle gegenseitige Information über alle wesentlichen Vorgänge, sei es in Bezug auf die Konzepte der Schule, die Klassensituation, die schulischen Leistungen der Schülerinnen und Schüler, die Erziehung des Einzelnen oder auch in Bezug auf besondere schulische oder familiäre Problemlagen.

Die vielfältigen Möglichkeiten der Information und Kontaktaufnahme werden im Folgenden dargestellt.

  • Für jede Klassenstufe wird im Herbst jeweils ein Klassenelternabend angeboten, an dem die Eltern Informationen über Besonderheiten der jeweiligen Jahrgangsstufe erhalten. Hier steht die Klassenleitung als erste Ansprechperson zur Verfügung. Insbesondere werden die Fächer vorgestellt, die in dieser Jahrgangsstufe neu beginnen. An diesem Abend wird jeweils auch ein/e Klassenelternsprecher/in gewählt. Diese/r soll den Kontakt zwischen den Eltern der Klasse gestalten und ist eine weitere Anlaufstelle für die Angelegenheiten der Klasse. Sie / Er informiert die Klassenleitung und, wenn von allgemeinem Interesse, die Stufenbetreuungen oder die Schulleitung. Zudem erhalten die Eltern in Plenumsvorträgen in den Jgst. 9 und 10 aktuelle Informationen.
  • Der Klassenelternabend für die Eltern der 5. Jahrgangsstufe bietet den Eltern Informationen zu den verschiedenen Personen und Einrichtungen, die zur Begleitung der Kinder in der neuen Schule vorhanden sind. Es werden die Tätigkeitsgebiete der Klassenleitung und der Klassentutoren vorgestellt, die Unterstufenbetreuung, die Beratungslehrkraft, die Schulpsychologin stellen sich vor. Er findet stets nach etwa drei Wochen, Ende September, statt.
  • Der erste allgemeine Elternsprechabend für die Klassen 5 bis 12 findet etwa Anfang Dezember mit der Möglichkeit der Voranmeldung statt.
    Zu diesem Zeitpunkt ist eine hinreichende Beobachtungs- und Beratungsgrundlage vorhanden. Der Zeitbedarf ist im Einzelfall natürlich unterschiedlich; er sollte wegen der nötigen eher engen Vorgabe der Sprechzeit (gebuchter Sprechzeitraum) nicht zu groß sein. Für ausführlichere Beratung mit den Lehrkräften ist die individuell vereinbarte Sprechstunde günstiger.
  • Planmäßige wöchentliche Lehrersprechstunde
    Jede Lehrkraft bietet in einer wöchentlichen Sprechstunde eine ausführlichere Sprechmöglichkeit an. Der Termin ist dem veröffentlichten Sprechstundenplan entnehmbar oder kann individuell vereinbart werden. Dieser Plan gilt in der Regel für jeweils ein Schulhalbjahr. Die Lehrkräfte stehen in dieser Zeit auch für eine telefonische Sprechstunde (Telefonat über das Sekretariat) bereit. Vieles lässt sich auch auf diesem Weg schnell besprechen oder es kann ein anderer Gesprächstermin verabredet werden. 
  • Bericht über den Leistungsstand in Form des Zwischenzeugnisses
    Am EGF wird auch in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 bewusst das Zwischenzeugnis beibehalten. Der mögliche Ersatz durch zwei standardisierte Ausdrucke aus dem elektronischen Notensystem, z.B. im Dezember und im April, wäre zwar schulrechtlich möglich. Aber erst etwa zum Halbjahr ist für alle Schüler eine aussagekräftige Notenbasis für Rückmeldung und Beratung vorhanden. Die Klassenkonferenz gibt dann den Eltern wenn nötig zusätzlich zum Zwischenzeugnis genauere Ratschläge zur Verbesserung der Leistungen oder zum weiteren schulischen Weg. 
  • Der zweite allgemeine Elternsprechabend für die Klassen 5 bis 11 findet etwa Anfang Mai mit der Möglichkeit der Voranmeldung statt.
    Bis zu diesem Termin hat sich das Leistungsbild schon deutlich ergeben, es besteht aber wenn nötig noch Zeit bis zum Schuljahresende dieses zu verbessern.
    Die Voranmeldung für die beiden Elternsprechabende im Dezember und Mai erfolgt über ein Eltern-Internet-Portal. Auf dem gleichen Weg können sich die Eltern für die Sprechstunden anmelden bzw. Kontakt mit der Fachlehrkraft aufnehmen.
  • Uns ist sehr an einer intensiven Nutzung der schriftlichen Kommunikation mit den Eltern für Hinweise, Informationen, Erziehungsberatung etc. mithilfe des Eltern-Internet-Portals gelegen.
  • Kurze Mitteilungen können hier mit geringem Aufwand versandt werden. Die Notwendigkeit von persönlicher Kontaktaufnahme kann sich reduzieren, weshalb dann in den Individualsprechstunden mehr Zeit für ausführliche Beratung bleibt.